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Stalag XB- Mannschaftsstammlager
B im Wehrkreis X. Dies war die offizielle Bezeichnung des Kriegsgefangenenlagers
Sandbostel. Bis zum 1.10.44 unterstand das Lager zuerst der Gruppe 1 des
Stellvertretenden Generalkommandos/ X.Wehrkreis und dann dem Chef des
Kriegsgefangenenwesens beim Oberkommando der Wehrmacht. Ab dem 1.10.1944
übernahm die SS die Kontrolle über das Lager. Verantwortlich über alle
Lager im X.Wehrkreis war der SS-und Polizeiführer von Bassewitz-Behr.
Verwaltet und überwacht wurde das Lager von einer Stabs-
bzw. Stammkompanie, die etwas außerhalb des Lagers in Heinrichsdorf ihre
Kaserne hatte.
Sie waren verantwortlich für:
- die Registrierung und Überprüfung der Kriegsgefangenen bei ihrer Ankunft,
- ihre Betreuung und Kontrolle während ihres Aufenthaltes im Lager,
- die Regelung ihres Arbeitseinsatzes,
- die Lohnabrechnung,
- die Einhaltung der Bestimmungen des Genfer Abkommens über die Behandlung
der Kriegsgefangenen von 1929
- und die Überwachung des Lagers.
Auch die Gefangenen wurden zu Arbeiten herangezogen, so zum Beispiel in
der Küche, den Magazinen, zur Karteiführung, in den Werkstätten oder als
Ärzte in der Krankenversorgung. Nach einem undatierten und anonymen Bericht
(wahrscheinlich vom französischen Vertrauensmann 1944 erstellt ) wurden
auch Kriegsgefangene als Polizisten im Innenbereich des Lagers eingesetzt.
Viele der Gefangenen blieben nur kurze Zeit in Sandbostel, da sie
auf die Arbeitskommandos verteilt oder in andere Lager verlegt wurden.
Zeitweise wurden 50000 Gefangene im Lager eingepfercht.
Toiletten gab es erst seit dem Frühjahr 1940 und bis 1941 bestand
das Lager bis auf wenige Ausnahmen aus Zelten. Im Laufe der Jahre wurde
innerhalb des Lagergeländes mehrere kleine Lager eingerichtet.
Lageplan
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ( IKRK ), die Mission
Scapini sowie Vertreter der Schutzmächte besuchten das Lager
Sandbostel regelmäßig und schickten Berichte an die jeweiligen Regierungen
der Kriegsgefangenen. Sie hatten aber keinen Zugang zu den sowjetischen
und italienischen Gefangenen sowie zu den KZ-Häftlingen, was sich auf
die Behandlung dieser Gefangenen natürlich negativ auswirkte. |
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